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ZIVILRECHT

RECHTSBEZIEHUNGEN ZWISCHEN PRIVATPERSONEN

DAS BÜRGERLICHE GESETZBUCH

Das Zivilrecht regelt Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Bürgern oder Bürgern und Unternehmen. Das können vertragliche Schuldverhältnisse oder Schadenersatzansprüche sein. Die gesetzlichen Regelungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch, BGB, niedergeschrieben. Als Rechtsanwalt vertrete ich Sie vor allen Gerichten erster und zweiter Instanz bundesweit. 

Wir Vertreten Sie
  • Arbeits- und Dienstvertragsrecht
  • Mietrecht
  • Kaufrecht
  • Schadensersatzrecht, vor allem bei Verkehrsunfällen und deren Abwicklung
  • Werkvertragsrecht
  • Darlehensrecht

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